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Die gesetzliche Krankenversicherung
Nahezu 95 % aller Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
sind durch den Gesetzgeber
vorgeschrieben. Für die Versicherten bedeutet dies, dass die Krankenkasse stets das
bezahlt, was an ärztlichen Behandlungen notwendig und wirtschaftlich ist, unabhängig
davon, welcher Beitrag bezahlt wird.
Neben den Pflichtleistungen gibt es einige Mehrleistungen, die die Krankenkassen im
Rahmen Ihres gesetzlich eingeräumten Ermessensspielraumes selbst gestalten können.
Diese Leistungen bezeichnet man auch als Satzungsleistungen, da sie in den einzelnen
Satzungen der Krankenkassen niedergeschrieben werden müssen. Zu den Satzungsleistungen
zählen u. a. ambulante Vorsorgekuren, die Gewährung erhöhter Zuschüsse für
Rehabilitationskuren sowie die Kostenübernahme alternativer Heilmethoden und
Zusatzimpfungen.
Neben den gesetzlichen Krankenkassen kann die private Krankenversicherung
eine Alternative sein.
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