Krankenkassenwechsel
Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte können die Mitgliedschaft bei Ihrer Krankenkassen mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Kalendermonats kündigen.
Ein Kassenwechsel bewirkt die Bindung an die neue Krankenkasse für einen Zeitraum von 18 Monaten.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn eine Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt,
wenn eine Krankenkasse, die bereits einen Zusatzbeitrag erhoben hat,
diesen erhöht oder wenn eine Krankenkasse ihren Mitgliedern eine Prämie gezahlt hat und diese Zahlung reduziert bzw. ganz einstellt.
In diesen Fällen können auch Mitglieder, die noch keine 18 Monate in Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert waren, wechseln.
Eine Kündigung hat immer schriftlich, am besten per Einschreiben zu erfolgen.
Wie so ein Kündigungsschreiben aussieht, können Sie den folgenden Dateien entnehmen.