Wahltarife der BKK Freudenberg - Betriebskrankenkassen

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BKK Freudenberg |
Kostenerstattung
Kostenerstattung- Alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung können anstelle der Sach- oder Dienstleistung die Kostenerstattung durch die Krankenkasse wählen. Die Wahl ist jedem Versicherten für seine Person selbst - also auch bei den familienversicherten Angehörigen - möglich, wobei der Versicherte das 15.Lebensjahr vollendet haben muss. Bei unterschiedlichen Wahlentscheidungen sind insoweit unterschiedliche Formen der Leistungsinanspruchnahme innerhalb eines Familienverbundes möglich. Die Versicherten sind an ihre Entscheidung mindestens ein Jahr gebunden. Eine Beschränkung auf den Bereich der ambulanten Behandlung ist möglich.
- Der Versicherte hat Art und Umfang der erhaltenen Leistungen durch spezifzierte Rechnungen nachzuweisen.
- Anspruch auf Erstattung besteht höchstens in Höhe der Vergütung, die die Betriebskrankenkasse bei Erbringung als Sach- oder Dienstleistung zu tragen hätte.
- Der Erstattungsbetrag ist um 7,5 v. H. (mindestens 2,50 EUR und maximal 40,00 EUR) für Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung zu kürzen.
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