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Audi BKK |
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Beitragsrückerstattung
Eine Prämienzahlung (Beitragsrückzahlung) erhalten Sie, wenn grundsätzlich keine Leistungen (außer Prävention) in Anspruch genommen wurden. Die Höhe der Prämienzahlung beträgt 1/12 des im Kalenderjahr gezahlten Jahresbeitrages einschließlich Arbeitgeberanteil (max. 20 % der vom Mitglied getragenen Beiträge, begrenzt auf 600 Euro im Kalenderjahr). Die Mindestbindungsfrist sowohl für den Wahltarif als auch an die Audi BKK beträgt ein Jahr. Ohne Kündigung verlängert sich der Wahltarif um ein Jahr.
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