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AOK PLUS

    

Sternplatz 7
01067 Dresden

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Wahltarife der AOK PLUS - Allgemeine Ortskrankenkassen
AOK PLUS
Krankengeld Wahltarif

Mit dem Tarif KG PLUS ab dem 43. Tag sichern hauptberuflich selbständig Erwerbstätige mit Einkünften oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung ihren höheren Einkommensausfall ab.

Der Tarif KG 22 mit Krankengeld ab dem 22. bis zum 43. Tag steht hauptberuflich selbständig Erwerbstätigen, sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigten zur Wahl.

Der Tarif KG 15 mit Krankengeld ab dem 15. bis zum 43. Tag ist auf die individuellen Bedürfnisse von Künstlern und Publizisten ausgerichtet.

Die Beitragsbemessung erfolgt 

prozentual

Tarif KG 15 - für Künstler/Publizisten

Tarif KG 22 - für Selbständige und unständig/kurzzeitig Beschäftigte 

pauschal in €

Tarif KG PLUS - für Selbständige mit Einkünften über der Beitragsbemessungsgrenze

Die Mindestbindungsfrist beträgt 

3 Jahre

KG PLUS - für Selbständige mit Einkünften über der Beitragsbemessungsgrenze

Prämie und Leistungen

KG PLUS je Kalendertag in EUR

Monatliche Prämie in EUR

10,-

5,40

20,-

10,80

30,-

16,20

40,-

21,60

50,-

27,00

60,-

32,40

70,-

37,80

80,-

43,20

90,-

48,60

100,-

54,00

110,-

59,40

120,-

64,80

130,-

70,20

140,-

75,60

150,-

81,00

 

Tarif KG 22 - für Selbständige und unständig/kurzzeitig Beschäftigte 

Prämie für Selbständige

1,25 % des beitragspflichtigen (Gesamt-)Einkommens

Leistungen bei Selbständigen

70 % des Arbeitseinkommens

Prämie für unständig/kurzzeitig Beschäftigte
1,25 % der (zu erwartenden durchschnittlichen) für Bemessung der KV-Beiträge relevanten  Einnahmen

Leistungen bei unständig/ kurzzeitig Beschäftigten

70% des Bruttoarbeitsentgeltes bzw. max. 90% des Nettoarbeitsentgeltes

Tarif KG 15 - für Künstler/Publizisten

Prämie

0,8 % der für die Bemessung der KV-Beiträge relevanten Einnahmen lt. Bescheid der Künstlersozialkasse

Leistung

70% des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens

 

 

 

 

 


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