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IKK classic |
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IKK Krankengeld plus
Selbstständige können einen gesetzlichen Krankengeldanspruch ab der siebenten Woche (43. Tag) der Arbeitsunfähigkeit wählen. Dafür zahlen Sie den allgemeinen Kassenbeitrag in Höhe von 15,5 Prozent. Zusätzliche Absicherung über Krankengeldwahltarif IKK Krankengeld plus: Hauptberuflich Selbständige, unständig und befristet Beschäftigte sowie für Künstler und Publizisten können sich zusätzlich mit dem Krankengeldwahltarif IKK Krankengeld plus auf einen Krankengeldanspruch ab 15. Tag bis 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit absichern. Grundsätzlich soll dieser Tarif den Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld ergänzen, also das Krankengeld bis zum Ablauf der 6. Woche absichern. Daher kann der Tarif nur abgeschlossen werden, wenn gleichzeitig auch der gesetzliche Krankengeldanspruch gewählt wird. Die Prämie beträgt 2,5% des beitragspflichtigen Einkommens und ist unabhängig vom Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherten.
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