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Barmer GEK

    

Axel-Springer-Straße 44
10969 Berlin

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Wahltarife der Barmer GEK - Ersatzkrankenkassen
Barmer GEK
Selbstbehalt

G 80  

  • Selbstbehalt von 80,- € je Kalenderjahr für Mitglieder. Die Prämie beträgt 50,- € je Kalenderjahr. Voraussetzung für den Prämienanspruch ist, dass das Mitglied während des Kalenderjahres Kostenerstattung nicht in Anspruch genommen und in demselben Jahr die Voraussetzungen für einen Anspruch auf den Bonus nach § 37 erfüllt hat.

S 100              

  • Selbstbehalt von 150,- € je Kalenderjahr, für Arbeitnehmer(innen) und Studentinnen/Studenten, die bei der Tarifwahl das 18. Lebensjahr vollendet sowie das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und seit mindestens zwei Jahren Mitglied der Kasse sind. Die Prämie beträgt 100,- € je Kalenderjahr. Voraussetzung für den Prämienanspruch ist, dass das Mitglied während des Kalenderjahres Kostenerstattung nicht in Anspruch genommen und in demselben Jahr die Voraussetzungen für einen Anspruch auf den Bonus nach § 38 erfüllt hat.

F 100  

  • Selbstbehalt von 150,- € je Kalenderjahr, für Mitglieder. Die Prämie beträgt 100,- € je Kalenderjahr. Voraussetzung für den Prämienanspruch ist, dass das Mitglied während des Kalenderjahres Kostenerstattung nicht in Anspruch genommen hat.

 F 300

  • Selbstbehalt von 420,- € je Kalenderjahr, für Mitglieder, deren beitragspflichtige Einnahmen die Beitragsbemessungsgrenze übersteigen. Die Prämie beträgt 300,- € je Kalenderjahr. Voraussetzung für den Prämienanspruch ist, dass das Mitglied während des Kalenderjahres Kostenerstattung nicht in Anspruch genommen hat.

S 55 

  • Selbstbehalt von 240,- € je Kalenderjahr, für Mitglieder, die bei der Tarifwahl das 55. Lebensjahr vollendet haben. Die Prämie beträgt 130,- € je Kalenderjahr. Voraussetzung für den Prämienanspruch ist, dass das Mitglied während des Kalenderjahres Kostenerstattung nicht in Anspruch genommen und in demselben Jahr die Voraussetzungen für einen Bonus nach § 38 erfüllt hat.

S 55plus

  • Selbstbehalt von 300,- € je Kalenderjahr, für Mitglieder, die bei der Tarifwahl das 55. Lebensjahr vollendet haben. Die Prämie beträgt 180,- € je Kalenderjahr. Voraussetzung für den Prämienanspruch ist, dass das Mitglied während des Kalenderjahres Kostenerstattung nicht in Anspruch genommen und in demselben Jahr sowohl die Voraussetzungen für einen Bonus nach § 38 erfüllt als auch an mindestens einer der in Teil 1 der Anlage zu § 37 der Satzung aufgeführten Maßnahmen teilgenommen hat.

  E 250 

  • Selbstbehalt von 320,- € im ersten Kalenderjahr und von 300,- € ab dem zweiten Kalenderjahr, für freiwillig versicherte Mitglieder, die während des jeweiligen Kalenderjahres Kostenerstattung für den Bereich der ambulanten Behandlung gewählt haben. Bei der Feststellung, ob der Selbstbehalt übernommen worden ist, werden dem Mitglied in Anspruch genommene Leistungen in Höhe des für die gewählte Kostenerstattung maßgeblichen Erstattungsbetrages in Rechnung gestellt. Die Prämie beträgt 250,- € je Kalenderjahr. Endet die freiwillige Mitgliedschaft vor Ablauf des Kalenderjahres, ist die im Kalenderjahr gewährte Prämie zurückzuzahlen, soweit sie die vom Mitglied übernommenen Kosten übersteigt.

 E 500

  • Selbstbehalt von 45 v.H. im ersten Kalenderjahr und von 40 v.H. ab dem zweiten Kalenderjahr aller der von der Kasse im Rahmen einer Kostenerstattung für ambulante Behandlungen zu tragenden Kosten für freiwillig versicherte Mitglieder, die während des jeweiligen Kalenderjahres Kostenerstattung für den Bereich der ambulanten Behandlung gewählt haben. Bei der Feststellung, ob der Selbstbehalt übernommen worden ist, werden dem Mitglied in Anspruch genommene Leistungen in Höhe des für die gewählte Kostenerstattung maßgeblichen Erstattungsbetrages in Rechnung gestellt. Die Prämie beträgt 500,- € je Kalenderjahr. Endet die freiwillige Mitgliedschaft vor Ablauf des Kalenderjahres, ist die im Kalenderjahr gewährte Prämie zurückzuzahlen, soweit sie die vom Mitglied übernommenen Kosten übersteigt.

 

 

 


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