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BKK A.T.U |
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Tarif Prämienzahlung
Die BKK A.T.U bietet allen Mitgliedern den Tarif Prämienzahlung an. Sie erhalten in diesem Fall 100,00 Euro Prämie, wenn Sie selbst und Ihre familienversicherten Angehörigen (nur über 18 Jahre) keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Der Versicherte trägt bei diesem Tarif kein Risiko. Der Tarif gilt für alle Mitglieder, die ihre Beiträge selbst tragen. Grundsätzlich gilt: Familienversicherte Angehörige unter 18 Jahren können alle Leistungen in Anspruch nehmen. So wird ein Arztbesuch weder auf den Selbstbehalt angerechnet noch bei der Prämienzahlung berücksichtigt. Mitglieder mit familienversicherten Angehörigen können also unbesorgt die Tarife wählen. Anders ist der Fall bei volljährig familienversicherten Kindern und beim mitversicherten Ehepartner. Hier werden in Anspruch genommene Leistungen berücksichtigt. Folgende Leistungen können jedoch ohne weiteres in Anspruch genommen werden: · Leistungen zur Krankheitsverhütung (Präventionsmaßnahmen, z. B. Gesundheitskurse) · Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppen- und Individualprphylaxe) · Medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgekuren · Kinderuntersuchungen · Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen · Ambulante vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Leistungen, soweit keine Verordnungen ausgestellt werden Das sollten Sie beachten: Die Entscheidung für einen Wahltarif trifft der Versicherte. Die Entscheidung ist nur für einen Tarif möglich. Wer sich für den Wahltarif Prämienzahlung entscheidet, bindet sich damit für ein Jahr an die Krankenkasse. Bei dem Tarif Selbstbehalt ist man drei Jahre an die Kasse gebunden. Es besteht in dieser Zeit kein Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung.
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