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Knappschaft |
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Selbstbehalt
Selbstbehalttarif 100 Bindungsfrist: 3 Kalenderjahre Beschreibung Mitglieder können bei einem Selbstbehalt von 200 Euro im Kalenderjahr eine Prämienzahlung in Höhe von 100 Euro erhalten (Selbstbehalttarif 100). Das Angebot gilt für alle volljährigen Mitglieder der Knappschaft, die ihre Beiträge zumindest teilweise selbst tragen und deren Anspruch auf Leistungen nicht ruht. Mitglieder, die einen Selbstbehalttarif wählen, erklären sich bereit, einen Teil der für sie und ihre familienversicherten volljährigen Angehörigen im Kalenderjahr anfallenden Krankheitskosten selbst zu tragen (Selbstbehalt). Im Gegenzug erhält das Mitglied im Folgejahr in Abhängigkeit des gewählten Selbstbehalttarifs eine Prämie. Die Knappschaft hat in Höhe der während der Teilnahme beanspruchten Leistungen gegenüber dem Mitglied Anspruch auf Erstattung der ihr entstandenen Kosten. Die Erstattungshöhe ist begrenzt auf die Höhe des Selbstbehalts. An die Wahl des Selbstbehalttarifs ist das Mitglied mindestens drei Kalenderjahre lang gebunden (Mindestbindungsfrist). Die Mitgliedschaft bei der Knappschaft kann ebenfalls frühestens zum Ablauf der Mindestbindungsfrist gekündigt werden.
Prämienunschädliche Inklusive Leistungen - Ambulante vertragsärztliche bzw. –zahnärztliche Leistungen ohne Verordnungsfolgen, - Gesundheitskurse zur Prävention, - Schutzimpfungen, - medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten und stationärer Vorsorge, - ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, insbesondere zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit (Check-up-Untersuchung), - ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsvorsorge), - jährlich eine Untersuchung zur Gesunderhaltung der Zähne.
Unberücksichtigt bleibt ferner die Inanspruchnahme übriger Leistungen durch familienversicherte Angehörige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Vollenden familienversicherte Kinder während der Teilnahme an einem Selbstbehalttarif das 18. Lebensjahr, werden ihre Leistungen ab dem Tag nach Vollendung des 18. Lebensjahrs angerechnet.
Prämie Die Prämienzahlung in Höhe von max. 100 Euro erfolgt unter Anrechnung in Anspruch genommener Leistungen im dritten Quartal des Folgejahres.max. 100 Euro Der Gesetzgeber hat die Höhe der Prämie auf 20 Prozent des im Kalenderjahr vom Mitglied selbst getragenen Krankenversicherungsbeitrags begrenzt. Bei einem geringen Jahreseinkommen wird die Prämie entsprechend gekürzt. Wird die Prämie im Rahmen der Begrenzung gemindert, verringert sich der Selbstbehalt soweit, dass die ursprüngliche Differenz von 100 Euro zwischen Prämie und Selbstbehalt erhalten bleibt. Selbstbehalttarif 400 Bindungsfrist: 3 Kalenderjahre Beschreibung: Mitglieder mit einem Einkommen ab der Beitragsbemessungsgrenze (2009 = 44.100 Euro) können bei einem Selbstbehalt von 600 Euro im Kalenderjahr eine Prämienzahlung in Höhe von 400 Euro erhalten (Selbstbehalttarif 400). Das Angebot gilt für alle volljährigen Mitglieder der Knappschaft, die ihre Beiträge zumindest teilweise selbst tragen und deren Anspruch auf Leistungen nicht ruht. Mitglieder, die einen Selbstbehalttarif wählen, erklären sich bereit, einen Teil der für sie und ihre familienversicherten volljährigen Angehörigen im Kalenderjahr anfallenden Krankheitskosten selbst zu tragen (Selbstbehalt). Im Gegenzug erhält das Mitglied im Folgejahr in Abhängigkeit des gewählten Selbstbehalttarifs eine Prämie. Die Knappschaft hat in Höhe der während der Teilnahme beanspruchten Leistungen gegenüber dem Mitglied Anspruch auf Erstattung der ihr entstandenen Kosten. Die Erstattungshöhe ist begrenzt auf die Höhe des Selbstbehalts. An die Wahl des Selbstbehalttarifs ist das Mitglied mindestens drei Kalenderjahre lang gebunden (Mindestbindungsfrist). Die Mitgliedschaft bei der Knappschaft kann ebenfalls frühestens zum Ablauf der Mindestbindungsfrist gekündigt werden.
PrämienunschädlicheInklusive Leistungen - Ambulante vertragsärztliche bzw. –zahnärztliche Leistungen ohne Verordnungsfolgen, - Gesundheitskurse zur Prävention, - Schutzimpfungen, - medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten und stationärer Vorsorge, - ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, insbesondere zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit (Check-up-Untersuchung), - ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsvorsorge), - jährlich eine Untersuchung zur Gesunderhaltung der Zähne.
Unberücksichtigt bleibt ferner die Inanspruchnahme übriger Leistungen durch familienversicherte Angehörige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Vollenden familienversicherte Kinder während der Teilnahme an einem Selbstbehalttarif das 18. Lebensjahr, werden ihre Leistungen ab dem Tag nach Vollendung des 18. Lebensjahrs angerechnet.
Prämie: Die Prämienzahlung in Höhe von max. 400 Euro erfolgt unter Anrechnung in Anspruch genommener Leistungen im dritten Quartal des Folgejahres.(Auszahlung am Jahresende unter Anrechnung der in Anspruch genommenen Leistung)
Voraussetzungen: - Mindesteinkommen pro MonatMindestgehalt: 3.675 Euro (in 2009) - Mindestalter: 18 Jahre
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