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Techniker Krankenkasse |
Kostenerstattung
Wer den Tarif TK-Privat Praxis wählt, kann ambulante ärztliche Leistungen bei Ärzten mit Kassenzulassung wie ein Privatversicherter in Anspruch nehmen. Die Kosten der Behandlung werden nicht über die Krankenversicherungskarte abgerechnet. Stattdessen erhalten die Patienten vom Arzt eine Rechnung, die sie bei der TK einreichen. Die TK zahlt 90 Prozent der Kosten an den Patienten. Der verbleibende Eigenanteil von zehn Prozent ist auf 400 Euro im Jahr begrenzt. Erstattet werden können alle Leistungen, die zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Darüber hinausgehende Leistungen wie zum Beispiel IGeL-Angebote ("IGeL" bedeutet "Individuelle Gesundheitsleistungen") können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht übernommen werden. Ärzte können ihre Leistungen nach der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) in Rechnung stellen. Die TK übernimmt die Kosten für die Leistungen bis zum maximal 3,5-fachen des einfachen Gebührensatzes der GOÄ.
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