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BKK AKZO Nobel-Bayern |
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BKK BonusPlus 2.0
Gesundheitsbewusstes Verhalten lohnt sich in jeglicher Hinsicht! Denn wer auf seine Gesundheit achtet, gewinnt deutlich an Lebensqualität. Und mit dem Bonussystem der BKK Akzo Nobel -Bayern- lohnt sich dies auch finanziell. BKK BonusPlus 2.0 belohnt Sie und Ihre Familienangehörigen bei erfolgreicher Teilnahme mit einer Prämie von mindestens 50,00 €. Wer kann an BKK BonusPlus teilnehmen? Teilnehmen können alle Mitglieder der BKK Akzo Nobel, sowie ihre mitversicherten Familienangehörigen. Wie kann ich den Bonus erfüllen? Ganz einfach! Sie erhalten einen Bonus, wenn Sie sich gesundheitsbewusst verhalten, indem Sie folgende Kriterien vollständig erfüllt haben. Dies gilt auch für Ihre mitversicherten Familienangehörigen. 1 Sie nehmen ab dem vollendeten 35. Lebensjahr alle 2 Jahre an einer ärztlichen Gesundheitsuntersuchung gem. § 25 Abs. 1 SGB V teil. 2 Sie nehmen jährlich (Frauen ab dem 20. Lebensjahr und Männer ab dem 45. Lebensjahr) an einer Krebsfrüherkennung gem. § 25 Abs. 2 SGB V teil. 3 Alle mitversicherten Kinder nehmen die nach § 26 Abs. 1 SGB V vorgesehenen Kinderuntersuchungen in dem Zeitraum des jeweiligen Jahres vollständig in Anspruch. 4 Sie weisen einen von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfschutz gegen Diphterie, Tetanus und Polio nach. 5 Sie nehmen die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung gem. § 22 Abs. 1 SGB V vollständig in Anspruch. Die Vorsorgemaßnahmen sind für Sie kostenfrei. Reine Vorsorgeuntersuchungen sowie Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr ausgenommen! Wie hoch ist mein Bonus? Sie können alternativ zwischen zwei Bonusvarianten wählen. Variante 1 Für den Fall, dass keine Vorsorge- oder Gesundheitsmaßnahmen in Anspruch genommen wurden, erhält das Mitglied für sich und seine mitversicherten Angehörigen einen Bonus in Höhe von insgesamt 50,00 € pro Jahr. Variante2 Sie können Sich private Aufwendungen für anerkannte Vorsorge- oder Gesundheitsmaßnahmen erstatten lassen. Der Bonus wird für das Mitglied und seine mitversicherten Angehörigen in Höhe von insgesamt 150,00 € jährlich gewährt.
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