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BKK ZF & Partner |
Hausarztzentrierte Versorgung
Wer kann den Wahltarif Hausarztzentrierte Versorgung wählen? Alle Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben die Möglichkeit diesen Wahltarif zu wählen. Wie wähle ich den Tarif? Der Wahltarif Hausarztzentrierte Versorgung ist nach erfolgter Aufklärung und Beratung schriftlich per Teilnahmeerklärung beim Hausarzt zu beantragen. Für wen ist dieser Wahltarif geeignet? Alle Versicherten die grundsätzlich zuerst ihren Hausarzt aufsuchen und nicht direkt einen Facharzt konsultieren. Was ist zu beachten? - Der Hausarzt muss an der Hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen.
- Die Bindefrist an den Wahltarif beträgt 12 Monate.
- Sie dürfen einen anderen Arzt nur nach vorheriger Überweisung Ihres Hausarztes aufsuchen.
- Ein Wechsel Ihres Hausarztes ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B. Wohnungswechsel, Praxisschließung oder Störung des Vertrauensverhältnisses) möglich.
Was sind die Vorteile einer Teilnahme? Die wichtigsten Vorteile für Sie sind: - Alle von Ihrer Behandlung beteiligten Ärzte und Therapeuten können sich besser untereinander abstimmen und austauschen.
- Doppeluntersuchungen und unnötige Krankenhauseinweisungen werden dadurch vermieden.
- Ihr Hausarzt behält den Gesamtüberblick über Ihre Krankheitsgeschichte.
- Alle am Programm teilnehmenden Ärzte müssen nachweisen, dass sie spezielle Qualitätskriterien erfüllen (wie z.B. regelmäßige Fortbildungen).
- Wir zahlen Ihrem Hausarzt dafür ein zusätzliches Honorar.
Was passiert mit der Krankenversichertenkarte? Die Krankenversichertenkarte bleibt weiterhin in Ihrem Besitz und kann von Ihnen benutzt werden. Wann endet der Wahltarif? Eine Kündigung der Wahl seines Hausarztes kann frühestens vier Wochen vor Ablauf des ersten Jahres nach der Teilnahmeerklärung erfolgen. Danach ist sie mit einer Frist von 2 Wochen zum Quartalsende möglich. Die Kündigung des Wahltarifs ist der BKK ZF & Partner schriftlich zu erklären. Gibt es ein Sonderkündigungsrecht? Nein. Wie und wann erfolgt die Zahlung der Prämie? Ihre Entscheidung für den Wahltarif Hausarztzentrierte Versorgung beinhaltet keine zusätzliche Prämienzahlung und nicht die Befreiung von den Zuzahlungen oder der Praxisgebühr. Hierfür gibt es gesonderte Regelungen auf Basis Ihrer Einkünfte.
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