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BKK Faber-Castell & Partner |
Kostenerstattung
Als Versicherter der BKK Faber-Castell & Partner haben Sie die Möglichkeit, anstelle der Behandlung über die Krankenversichertenkarte das Kostenerstattungsverfahren zu wählen. Das heißt: Sie werden u. a. von Ihrem Arzt als Privatpatient behandelt und erhalten von diesem eine Privatrechnung, die Sie nach Bezahlung bei uns einreichen können. Sie sollten beachten, dass die Entscheidung für die Kostenerstattung eventuell mit Mehrkosten verbunden ist. Die Kostenerstattung kann für: AMBULANTE BEHANDLUNG (das heißt ärztliche, zahnärztliche, psychotherapeutische und kieferorthopädische Behandlung, diese beinhalten außerdem Arznei-, Heil-, Verband- und Hilfsmittel) oder für STATIONÄRE UND AMBULANTE BEHANDLUNG (diese umfassen außer den bereits genannten Leistungen auch die stationären Krankenhausbehandlungen) gewählt werden. Eine Beschränkung auf ein einzelnes Leistungsgebiet (z. B. nur ärztliche Behandlung) ist nicht möglich. Sofern sich Versicherte für eine solche Regelung interessieren, noch einige Hinweise: Die Wahl für die Kostenerstattung teilen Sie bitte der BKK Faber-Castell & Partner schriftlich mit. Wird die Wahl am ersten eines Quartals ausgeübt, gilt sie ab sofort, sonst vom Beginn des folgenden Quartals an. Versicherte sind an die Wahl der Kostenerstattung für mindestens ein Jahr gebunden. Unter Einhaltung der Kündigungsfrist von zwei Monaten kann die Kostenerstattung schriftlich - nach Ablauf eines Jahres - widerrufen werden. Entstandene Kosten können nur für Behandlungen bei Ärzten mit Kassenzulassung und in zugelassenen Krankenhäusern erstattet werden. Es können nur Kosten für Vertragsleistungen erstattet werden. Die Erstattung ist begrenzt auf die vereinbarten Kassensätze. Da von diesem Betrag weitere Gebühren abgezogen werden, sollten Sie sich im Vorfeld einer medizinischen Behandlung bei der BKK Faber-Castell & Partner erkundigen, wie hoch der Erstattungsbetrag wirklich ist. Die im Rahmen der Behandlung vom Arzt ausgeführten Leistungen müssen auf der Rechnung dokumentiert sein. Das Original der Rechnung reichen Versicherte bitte bei uns ein. Da Ärzte auf der Privatrechnung einen höheren Gebührensatz abrechnen können, können Ihnen unter Umständen erhebliche Mehrkosten entstehen. Zudem darf die BKK Faber-Castell & Partner Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind, nicht erstatten. Unsere Empfehlung: Aus unserer Sicht ist eine Kostenerstattungsregelung nur dann sinnvoll, wenn die entstehenden Restkosten z. B. durch eine Ergänzungsversicherung aufgefangen werden.
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