Krankenkassenvergleich
Krankenkassenvergleich
  Günstige gesetzliche Krankenkassen
  Private Krankenversicherung
 
Krankenkasse-günstige Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen

Krankenkassensuche
Die geeignete Krankenkasse

Gesetzlich oder privat?

 
Krankenkassenvergleich

Krankenkassenvergleich
Günstige gesetzliche Krankenkassen

Wahltarifrechner

Private Krankenversicherung

 
Krankenkassenwechsel

Krankenkassenwechsel
Wie kündige ich meine alte Krankenkasse

 
Beitragserhöhung der Krankenkassen

Up2Date
Informationen bei Beitragserhöhung

 
 Kasse der Woche

 Krankenkassenportraits
Hier finden Sie direkt Portraits und Details zu den gesetzlichen Krankenkassen

 Private Versicherung
Günstig versichert statt 15,5% Einheitsbeitrag - jetzt unverbindlich Ihren
Beitrag berechnen


BKK Faber-Castell & Partner

    

Bahnhofstraße 45
94209 Regen

25.237 Mitglieder




Sie möchten jetzt
Informationen anfordern?

Formular


Wahltarife der BKK Faber-Castell & Partner - Betriebskrankenkassen
BKK Faber-Castell & Partner
Kostenerstattung

Als Versicherter der BKK Faber-Castell & Partner haben Sie die Möglichkeit, anstelle der Behandlung über die Krankenversichertenkarte das Kostenerstattungsverfahren zu wählen. Das heißt: Sie werden u. a. von Ihrem Arzt als Privatpatient behandelt und erhalten von diesem eine Privatrechnung, die Sie nach Bezahlung bei uns einreichen können. Sie sollten beachten, dass die Entscheidung für die Kostenerstattung eventuell mit Mehrkosten verbunden ist.

Die Kostenerstattung kann für:

AMBULANTE BEHANDLUNG (das heißt ärztliche, zahnärztliche, psychotherapeutische und kieferorthopädische Behandlung, diese beinhalten außerdem Arznei-, Heil-, Verband- und Hilfsmittel)

oder für

STATIONÄRE UND AMBULANTE BEHANDLUNG (diese umfassen außer den bereits genannten Leistungen auch die stationären Krankenhausbehandlungen) gewählt werden.

Eine Beschränkung auf ein einzelnes Leistungsgebiet (z. B. nur ärztliche Behandlung) ist nicht möglich.

Sofern sich Versicherte für eine solche Regelung interessieren, noch einige Hinweise:

Die Wahl für die Kostenerstattung teilen Sie bitte der BKK Faber-Castell & Partner schriftlich mit. Wird die Wahl am ersten eines Quartals ausgeübt, gilt sie ab sofort, sonst vom Beginn des folgenden Quartals an.

Versicherte sind an die Wahl der Kostenerstattung für mindestens ein Jahr gebunden. Unter Einhaltung der Kündigungsfrist von zwei Monaten kann die Kostenerstattung schriftlich - nach Ablauf eines Jahres - widerrufen werden.

Entstandene Kosten können nur für Behandlungen bei Ärzten mit Kassenzulassung und in zugelassenen Krankenhäusern erstattet werden.

Es können nur Kosten für Vertragsleistungen erstattet werden.

Die Erstattung ist begrenzt auf die vereinbarten Kassensätze. Da von diesem Betrag weitere Gebühren abgezogen werden, sollten Sie sich im Vorfeld einer medizinischen Behandlung bei der BKK Faber-Castell & Partner erkundigen, wie hoch der Erstattungsbetrag wirklich ist.

Die im Rahmen der Behandlung vom Arzt ausgeführten Leistungen müssen auf der Rechnung dokumentiert sein. Das Original der Rechnung reichen Versicherte bitte bei uns ein.

Da Ärzte auf der Privatrechnung einen höheren Gebührensatz abrechnen können, können Ihnen unter Umständen erhebliche Mehrkosten entstehen. Zudem darf die BKK Faber-Castell & Partner Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind, nicht erstatten.

Unsere Empfehlung: Aus unserer Sicht ist eine Kostenerstattungsregelung nur dann sinnvoll, wenn die entstehenden Restkosten z. B. durch eine Ergänzungsversicherung aufgefangen werden.


Informationen zur BKK Faber-Castell & Partner anfordern

Wenn Sie Interesse an Informationen zu dieser Kasse haben, füllen Sie einfach die folgenden Felder aus.
Sie bekommen dann die Unterlagen zugeschickt.

= Pflichtfelder


 Anrede     
 Name       Vorname     
 Straße       Nummer     
 PLZ       Ort     
 Geburtsdatum    pflichtvers.    freiw. versichert 
 
 E-Mail       
Telefon     
  
Bemerkungen  

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie bekommen die gewünschten Informationen in Kürze zugeschickt.



Private Krankenversicherung

Falls Ihr Bruttoeinkommen höher als 4.237,50 Euro im Monat ist oder Sie Selbständiger, Freiberufler oder Beamter sind, können Sie sich privat krankenversichern. Fordern Sie ein kostenloses unverbindliches Angebot an  mehr....
          

Zusatzversicherung

Falls Ihnen die gesetzlichen Leistungen der Krankenkassen nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, eine
Private Zusatzversicherung abzuschließen. Fordern Sie ein kostenloses unverbindliches Angebot an
mehr....




  Home

 Weiterempfehlen   
*****4,5 von 1 bis 5 Sternen4,5 von 1 bis 5 Sternen4.5 von 1 bis 5
auf Grundlage von 89 Bewertungen

 Impressum   
 Aktuelles   
 Gesetzliche Krankenkassen   
 Sitemap    © krankenkassensuche.de, Sie suchen eine neue Krankenkasse?