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BKK Technoform |
Bonusprogramm
Versicherte, die sich gesundheitsbewusst verhalten, haben Anspruch auf einen Bonus, wenn sie aus den nachfolgend aufgeführten Punkten 1 bis 18 mindestens innerhalb eines Jahres 600 Punkte nachweisen. Dabei sind jedoch – soweit der Versicherte anspruchsberechtigt ist – die Punkte 1 bis 3 vollständig nachzuweisen. Bonuspunkte können durch folgende Maßnahmen erworben werden: 01 Der Versicherte nimmt ab dem vollendeten 35. Lebensjahr alle zwei Jahre an einer ärztlichen Gesundheitsuntersuchung gem. § 25 Abs. 1 SGB V teil. 100 Pkt. 02 Der Versicherte nimmt jährlich (Frauen ab dem 20., Männer ab dem 45. Lebensjahr an einer Krebsfrüherkennungsuntersuchung gem. § 25 Abs. 1 SGB V teil. 100 Pkt. 03 Versicherte Kinder nehmen die nach § 26 Abs. 1 SGB V vorgesehenen Kinderuntersuchungen für den Zeitraum des jeweiligen Jahres vollständig in Anspruch U1-U 9 = 200 Pkt. J 1 = 300 Ptk. 04 Der Versicherte nimmt eine qualitätsgesicherte Leistung zur primären Prävention gem. § 20 Abs. 1 SGB V in Anspruch 100 Pkt. 05 Der Versicherte nimmt regelmäßig am Betriebssport teil. 100 Pkt. 06 Der Versicherte nimmt regelmäßig an den angebotenen qualitätsgesicherten Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung teil. 200 Pkt. 07 Der Versicherte ist aktives Mitglied in einem qualitätsgesicherten Fitness-Center. 100 Pkt. 08 Der Versicherte betreibt aktiv Sport in einem Sportverein. Versicherte bis zum vollendt.18. Lj. = 200 Pkt., darüber hinaus = 100 Pkt. 09 Der Versicherte hat im jeweiligen Jahr ein Sportabzeichen erworben. Versicherte bis zum vollendt.18. Lj. = 200 Pkt., darüber hinaus = 100 Pkt. 10 Der Body-Maß-Index des Versicherten liegt zwischen 18 und 27. 100 Pkt. 11 Regelmäßige Teilnahme an qualitätsgesicherten Lauf-, Walking-, Nordic-Walking u. Radtreffs. 100 Pkt. 12 Der Versicherte ist seit mindestens 6 Monaten Nichtraucher und hat das 14. Lebensjahr vollendet. Versicherte im Alter von 15-18 Jahren = 300 Punkte, über 18 Jahre = 100 Pkt. 13 Versicherte nehmen an den in § 22 SGB V beschriebenen zahnärztlichen Untersuchungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen teil. 100 Pkt. 14 Der Versicherte betreibt auf seine Kosten professionelle Zahn pflege in einer entsprechenden Praxis. 100 Pkt. 15 Der Versicherte läßt regelmäßig (1 x jährlich) seine Blutdruckund Blutzuckerwerte überwachen. 100 Ptk. 16 Der Versicherte nimmt vor der Durchführung einer Auslandsreise die von der BKK kostenlos angebotene Auslands-Impfschutzberatung in Anspruch 100 Ptk. 17 Der Versicherte hat die von der BKK nach § 23 Abs. 9 SGB V gewährten Schutzimpfungen in Anspruch genommen. 100 Pkt. 18 Die Versicherte nimmt sämtliche im Mutterpass vorgesehenen Mutterschaftsvorsorge-Untersuchungen in Anspruch. 300 Pkt. Der Bonus wird dem Versicherten in Form einer Geldprämie zu Beginn des Jahres gutgeschrieben, wenn für das zurückliegende Kalenderjahr die Voraussetzungen durch Vorlage des BKK-Bonusheftes vollständig nachgewiesen wurden. Die Mindestpunktzahl je Versicherten beträgt 600 Punkte. Der Bonus wird bei der Erfüllung weiterer Punkte aus dem vorgenannten Maßnahmenkatalog um weitere Bonuspunkte aufgestockt.
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