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BIG direkt gesund

    

Rheinische Straße 1
44137 Dortmund

277000 Mitglieder




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Wahltarife der BIG direkt gesund - Innungskrankenkassen
BIG direkt gesund
Selbstbehalt

Wie funktioniert der Selbstbehalt?

Beim Selbstbehalt verpflichten Sie sich als Mitglied, einen bestimmten Teil der jährlich entstehenden Behandlungskosten selbst zu tra­gen. Im Gegenzug erhalten Sie einen jährlichen Erstattungsbetrag von der BIG. Dieser wird Ihnen nach dem 1. Juli des auf die Wahl des Selbstbehalts folgenden Kalenderjahres ausbezahlt, sofern die Mitgliedschaft zu diesem Zeitpunkt nicht gekündigt ist.

Dieser Tarif lohnt sich vor allem für Menschen, die sehr selten oder gar nicht zum Arzt gehen. Und sollten Sie trotzdem das volle Leistungsspektrum benötigen, bleibt Ihr Risiko kalkulierbar: Beim Selbstbehalt von 1.000€ (und einer Prämie von 600€) beträgt das Kostenrisiko z. B. höchstens 400€.

Welche Tarife bietet die BIG?

  • Selbstbehalt 1.000 Euro - Prämie: bis zu 600Euro*
  • Selbstbehalt 500 Euro - Prämie: bis zu 350 Euro*

*gesetzliche Grenze: 20% des Jahresbeitrags des Arbeitnehmers, maximal 600 Euro

Welche Konditionen gelten für den Selbstbehalt?

Folgende Leistungen können Sie und Ihre familienversicherten Angehörigen in Anspruch nehmen, ohne dass die Kosten auf den Selbstbehalt angerechnet werden:

  • Leistungen zur Krankheitsverhütung
  • Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen (Prophylaxe)
  • Schutzimpfungen (auch Reiseschutzimpfungen)
  • Medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten
  • Gesundheits- und Kinderuntersuchungen
  • Leistungen für mitversicherte Kinder unter 18 Jahren rechnen wir nur zu 50% auf den Selbstbehalt an

Wenn Sie sich einmal für BIGselect Selbstbehalt entschieden haben, wird der Tarif ab dem folgenden Kalenderjahr aktiv. Wenn Sie neu zur BIG wechseln, können Sie den Tarif ab Mitgliedchaftsbeginn wählen.

Sie sind dann für drei Jahre an diesen Tarif und an die Mitgliedschaft bei der BIG gebunden. Die Bindungsfrist beginnt stets von dem Zeitpunkt an, an dem der Wahltarif beginnt. Die Mitgliedschaft kann unter Einhaltung der üblichen Kündigungsfrist von zwei Monaten also frühestens zum Ablauf der Bindungsfrist gekündigt werden. Besondere Bedingungen gelten, wenn Sie hilfebedürftig werden. Dazu informieren wir Sie gerne.

Selbstbehalt und Rückerstattung können bei der BIG kombiniert werden. In dem Fall dürfen die insgesamt für ein Kalenderjahr zu zahlenden Prämien 30 % der jährlich vom Mitglied getragenen Beiträge, max. aber 900 Euro, nicht überschreiten.

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