|
pronova BKK |
Kostenerstattung
Als Versicherter der pronova BKK können Sie die sogenannte „Kostenerstattung“ anstelle der Sach- und Dienstleistungen wählen. Die Wahl muss vor Beginn der Behandlung schriftlich erfolgen. Die Behandlung erfolgt bei zugelassenen Vertragspartnern. Privatärzte können nur nach vorheriger Zustimmung der pronova BKK in Anspruch genommen werden. Hier müssen medizinische oder soziale Gründe die Inanspruchnahme rechtfertigen. Wie erfolgt die Kostenerstattung? Sie bezahlen die Leistungen zunächst selbst und schicken die Rechnung anschließend der pronova BKK zu. Anspruch auf Erstattung besteht dann höchstens in Höhe der Vergütung, die die Krankenkasse bei Erbringung als Sachleistung zu tragen hätte. Der Erstattungsbetrag ist um die Verwaltungskosten und die gesetzlichen Zuzahlungen zu kürzen. Die Ihnen tatsächlich entstandenen Kosten werden meistens deutlich höher liegen als der Betrag, den Ihnen die Krankenkassen erstatten dürfen. Deshalb rät Ihnen die pronova BKK zum Abschluss einer entsprechenden privaten Zusatzversicherung.
|