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hkk

    

Martinistr. 26
28195 Bremen

260.480 Mitglieder


Seit 01.01.2013 zahlt die hkk eine Prämie von jährlich 100,00 €
Zahlungsweise: Die hkk zahlt eine Dividende in Höhe von 100 € an alle Mitglieder, die im Jahr 2013 durchgehend selbst Beiträge zahlen. Die Zahlung erfolgt im März 2014 für das gesamte Jahr.

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hkk
Krankentagegeldversicherung

Selbstständig + krank = knapp bei Kasse? Nicht mit der hkk! Unsere Krankentagegeld-Versicherung bietet hauptberuflich Selbstständigen eine zusätzliche finanzielle Sicherheit, auch wenn Sie mal länger arbeitsunfähig erkrankt sind. So sorgen Sie dem Ernstfall vor – und das ganz flexibel. Sie bestimmen,

ab welchem Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit das Krankentagegeld an Sie ausgezahlt wird.

Wählen Sie zwischen unterschiedlichen Tarifen:

Haben Sie sich bereits für eine freiwillige Versicherung mit einem Anspruch auf Krankengeld als Grundabsicherung entschieden, bietet Ihnen die hkk die folgenden Tarife als zusätzlichen, ergänzenden Schutz gegen das Risiko des Einkommensausfalls bei Krankheit.

» KT 29: Krankentagegeld ab dem 29. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Absicherung für Arbeitseinkommen von bis zu 3.750 EUR; Krankentagegeld von bis zu 87,50 EUR. Sie zahlen 0,8 % Ihres Arbeitseinkommens.

» KT 29 plus: Krankentagegeld ab dem 29. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Absicherung für Arbeitseinkommen von 4.285,80 EUR bis 8.571,60 EUR; Krankentagegeld zwischen 100 EUR und 200 EUR. Sie zahlen 0,8 % bzw. 2,7 % Ihres Arbeitseinkommens.

» KT 43 plus: Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Absicherung für Arbeitseinkommen von 4.285,80 EUR bis 8.571,60 EUR; Krankentagegeld zwischen 100 EUR und 200 EUR. Sie zahlen 2,7 % Ihres Arbeitseinkommens.

Haben Sie sich für eine freiwillige Versicherung ohne Anspruch aus Krankengeld entschieden, können Sie als ergänzende Absicherung wählen:

» KT 183 plus: Krankentagegeld ab dem 183. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Absicherung für Arbeitseinkommen von 4.285,80 EUR bis 8.571,60 EUR; Krankentagegeld zwischen 100 EUR und 200 EUR. Sie zahlen 0,7 % Ihres Arbeitseinkommens.

Für die Wahl des jeweiligen Tarifes ist Voraussetzung, dass Sie über ein Arbeitseinkommen in jeweils entsprechender Höhe verfügen. Zur Ermittlung des monatlichen Arbeitseinkommens benötigen wir eine Kopie des letzten aktuellen Einkommensteuerbescheides. Wenn sich Ihr Arbeitseinkommen verändert, wird die Prämie zum Beginn des Folgemonats nach Eingang des Einkommensnachweisesangepasst.

Rechenbeispiele:

» Freiwillige Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld, Wahl des KT 29, 3.000 EUR Arbeitseinkommen.

Ihre zu zahlenden Beiträge und Prämien:

3.000 EUR x 14,9 %(2 = 447 EUR

3.000 EUR x 0,8 % = 24 EUR

Sie zahlen monatlich 471 EUR. Ihre Absicherung im Krankheitsfall:

Ab 29. Tag der Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie Krankentagegeld bzw. Krankengeld in Höhe von 70 EUR.

» Freiwillige Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld, Wahl des KT 29 plus, 6.000 EUR Arbeitseinkommen.

Ihre zu zahlenden Beiträge und Prämien:

3.750 EUR(3 x 14,9 %(2 = 558,75 EUR

6.000 EUR x 0,8 % = 48 EUR

2.250 EUR x 2,7 % = 60,75 EUR

Sie zahlen monatlich 667,50 EUR.

Ihre Absicherung im Krankheitsfall:

29. bis 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankentagegeld in Höhe von 140 EUR. Ab 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld in Höhe von 87,50 EUR.

Ab 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankentagegeld in Höhe von 52,50 EUR.

» Freiwillige Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld, Wahl des KT 43 plus, 6.000 EUR Arbeitseinkommen.

Ihre zu zahlenden Beiträge und Prämien:

3.750 EUR(3 x 14,9 %(2 = 558,75 EUR

2.250 EUR x 2,7 % = 60,75 EUR

Sie zahlen monatlich 619,50 EUR.

Ihre Absicherung im Krankheitsfall:

Ab 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld in Höhe von 87,50 EUR.

Ab 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie Krankentagegeld in Höhe von 52,50 EUR.

» Freiwillige Versicherung ohne Anspruch auf Krankengeld, Wahl des KT 183 plus, 6.000 EUR Arbeitseinkommen.

Ihre zu zahlenden Beiträge und Prämien:

3.750 EUR(3 x 14,3 %(4 = 536,25 EUR

6.000 EUR x 0,7 % = 42 EUR

Sie zahlen monatlich 578,25 EUR.

Ihre Absicherung im Krankheitsfall: Ab 183. Tag der Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie Krankentagegeld in Höhe von 140 EUR.

 

 

 

 

 

 

 


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