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Neuer Rekordschaden: Über zwei Millionen Euro Schaden durch Betrüger |
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Durch Betrug im Gesundheitswesen ist der viertgrößten bundesweiten Krankenkasse KKH-Allianz im vergangenen Jahr ein Schaden von rund 2,1 Millionen Euro entstanden. Die Schadenssumme ist der höchste Jahresschaden, den das Ermittlerteam der KKH-Allianz seit seiner Gründung vor zehn Jahren festgestellt hat. Angesichts der Entwicklung sieht Ingo Kailuweit, Vorstandschef der KKH-Allianz, dringenden Handlungsbedarf: „Die Bilanz zeigt uns, dass sowohl die Ermittlungsbehörden als auch der Gesetzgeber in vielen Punkten gefordert sind. Nur dann können wir dem leider weit verbreiteten Phänomen des Abrechnungsbetruges im Gesundheitswesen angemessen begegnen.“
949 neue Betrugsfälle: Apotheker vor Krankengymnasten und Ärzten
In mehr als jedem dritten Fall (348) ermittelte die KKH-Allianz 2010 im Apothekenbereich. In 196 Fällen gingen die Ermittler gegen Krankengymnasten und Physiotherapeuten vor. Im Bereich der Ärzte verzeichnete die Kasse 55 Fälle. Es folgten Ermittlungen wegen unzulässiger Zusammenarbeit (51 Fälle) und Fahrtkosten (43 Fälle).
Die größte Schadenssumme konnte die KKH-Allianz im Bereich der Ärzte mit 953.000 Euro bilanzieren. Auf Platz zwei folgen Apotheken mit 431.000 Euro und Leistungsmissbrauch durch Versicherte mit 189.000 Euro.
Gesetzesänderungen notwendig
Um Betrug und Korruption im Gesundheitswesen einzudämmen, muss nach Ansicht der KKH-Allianz der Gesetzgeber tätig werden. „Trotz der zurzeit positiven Entwicklung in der Rechtsprechung zu der Frage, ob sich ein niedergelassener Arzt wegen Korruption strafbar machen kann, brauchen wir hierzu eine Klarstellung im Gesetz“, so Vorstandschef Kailuweit. Noch ist dieser Sachverhalt in der Praxis und in der einschlägigen Literatur höchst umstritten. Auch Staatsanwalt André Schmidt von der Zentralstelle für Korruptionsstraftaten bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig spricht sich für eine rechtliche Klarstellung aus:
„Dies wäre die Voraussetzung, um strafrechtlich etwa gegen unlautere Einflussnahmen auf das Verordnungsverhalten eines Vertragsarztes einschreiten zu können.“
Weiterhin fordert die KKH-Allianz, dass ein spezieller Straftatbestand „Betrug im Gesundheitswesen“ geschaffen wird, der die sozialrechtlichen Besonderheiten berücksichtigt. Hintergrund: Zurzeit gibt es für Fälle des Abrechnungsbetruges keinen Sondertatbestand, so dass der „normale“ Betrugsstraftatbestand des § 263 Strafgesetzbuch herangezogen wird. Dieser bezieht sich fast ausnahmslos nur auf tatsächliche, objektiv messbare Vermögensschäden. Das höchste deutsche Strafgericht – der Bundesgerichtshof in Strafsachen – wendet diesen Paragraphen zwar auch bei den besonderen sozialrechtlichen Sachverhalten an. Die Krankenkassen und alle anderen Betroffenen brauchen aber mehr Rechtssicherheit durch einen eigenen Straftatbestand. Dass dies möglich und umsetzbar ist, sieht man an den Regelungen zum Subventionsbetrug und dem Versicherungsmissbrauch.
„Das auf Vertrauen basierende Abrechnungssystem bedarf der effektiven Kontrolle und einem intensiven Zusammenwirken von Kassenärztlichen Vereinigungen, Krankenkassen und Staatsanwaltschaften um es für die Mehrheit der korrekt abrechnenden Leistungserbringer zu erhalten“, sagt Mark Barjenbruch, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen. „Das Gebot der Zusammenarbeit muss durch brauchbare datenschutzrechtliche Befugnisse flankiert werden. Hier ist der Gesetzgeber gefordert.“
Ermittlerteam seit zehn Jahren im Einsatz
Das Ermittlerteam der KKH-Allianz hat seine Arbeit im März 2001 aufgenommen. Damit war die KKH-Allianz die erste bundesweite Krankenkasse, die sich der Problematik „Betrug im Gesundheitswesen“ angenommen hat. Chef-Ermittlerin Dina Michels leitet unter dem offiziellen Namen „Prüfgruppe Abrechnungsmanipulation“ ein Team aus acht Personen, darunter Juristen und medizinisches Fachpersonal. Seit Bestehen des Teams haben die Ermittler über 9.000 Fälle aufgedeckt.
Fachtagung erneut mit Rekordteilnehmerzahl
Die Tagungen der KKH-Allianz zum Betrug im Gesundheitswesen gehören mittlerweile zu den größten und wichtigsten ihrer Art in Deutschland. In diesem Jahr sind mit mehr als 200 Teilnehmern so viele Experten wie noch nie in Hannover zusammengekommen. Am 23. und 24. März diskutieren Richter, Staatsanwälte, Wissenschaftler, Rechtsanwälte sowie Vertreter von Krankenkassen und Verbänden in Hannover über Strategien für erfolgreiche Ermittlungen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse.
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