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AOK Sachsen-Anhalt

    

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Pressemitteilungen der AOK Sachsen-Anhalt - Allgemeine Ortskrankenkassen
Kliniklandschaft in Sachsen-Anhalt nicht für die Zukunft gerüstet: AOK für bedarfsgerechtere Strukturen

Magdeburg. Bereits zum siebten Mal hat die AOK Sachsen-Anhalt Vertreter der Landespolitik, der Krankenhäuser sowie weitere Experten zu einem Forum eingeladen, um über die Entwicklung der Krankenhauslandschaft in Sachsen-Anhalt zu diskutieren, unter ihnen auch Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe. Im Mittelpunkt standen Fragen der zukünftigen Ausgestaltung der stationären Versorgung in Sachsen-Anhalt sowie die aktuelle wissenschaftliche Auswertung der Krankenhausfälle. Nach Auffassung der AOK ist die Krankenhausstruktur in Sachsen-Anhalt nicht für die Zukunft gerüstet. "Neben Hinweisen auf deutliche Versorgungsdefizite ist die Krankenhauslandschaft einfach zu teuer. Dies ist leider kein Versorgungsvorteil für die Bürger und Bürgerinnen dieses Landes, sondern ein Standortnachteil für Sachsen-Anhalt", bilanziert Uwe Deh, Bevollmächtigter des Vorstandes der AOK Sachsen-Anhalt. Jeder Sachsen-Anhalter müsse durchschnittlich 90 EURO mehr für die stationäre Versorgung aufwänden als im Vergleich zu den anderen neuen Bundesländern. Insgesamt sind dies mindestens 230 Mio. EURO pro Jahr. Deshalb setze sich die AOK ganz aktiv für die Gestaltung bedarfsgerechterer Strukturen ein. "Dazu gehört auch, dass nicht mehr jedes Krankenhaus alles machen darf, selbst wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Vielmehr brauchen wir klare Auswahlentscheidungen, die sich am tatsächlich Notwendigen orientieren. Der Bedarf muss zukünftig das Angebot stechen und nicht umgekehrt", so Deh.

Krankenhausfallanalyse

Mängel der Krankenhausstruktur belegt auch die aktuelle Krankenhausfallanalyse. Seit 1994 berichtet das Institut für Sozialmedizin und Gesundheitsökonomie der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg im Auftrag der AOK Sachsen-Anhalt über die Entwicklung der stationären Versorgung in Sachsen-Anhalt. Ausgewertet wurden jährlich zwischen 270.000 und 300.000 Krankenhausbehandlungsfälle aller Versicherten der AOK Sachsen-Anhalt. Seit Beginn der landesweiten Analysen liegen jetzt mehr als zweieinhalb Millionen Datensätze vor. Demnach war der Krankenhaussektor im Zeitraum 2001 bis 2005 von einer anhaltenden Konsolidierung gekennzeichnet. Zwar wurden in den vergangenen fünf Jahren rund 1.000 Krankenhausbetten abgebaut. Die Bettendichte von 69,0 Betten pro 10.000 Einwohner liegt dennoch um sieben Prozent über dem Bundesdurchschnitt (64,4). Nach der Neufassung des Krankenhausgesetzes vom August 2004 weist der Krankenhausplan mit 50 selbständigen Krankenhäusern nur noch Standorte und Fachgebiete aus. Der Anteil der Fälle mit Operation stieg von 1999 bis 2005 kontinuierlich leicht an und ist seitdem bei 32 Prozent konstant. Bei einzelnen Eingriffen hat es hingegen deutliche Fallzahlrückgänge gegeben, primär bei der Katarakt-Operation. "Hier sind Tendenzen zur Substitution vollstationärer Leistungen durch Kurzzeitchirurgie oder ambulante Operationen erkennbar, die aber noch nicht ausgeschöpft erscheinen", erklärt Prof. Dr. Bernt-Peter Robra, Direktor des Institutes für Sozialmedizin und Gesundheitsökonomie der Otto-von-Guericke-Universität. Zu beobachten sei auch, dass immer mehr Patienten außerhalb ihrer Landkreise stationär versorgt werden, selbst in den sonst eher wohnortnahen Kernbereichen Innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie und Pädiatrie "Die demographische Entwicklung wird Versorgungs- und Wohnregionen vorhersehbar weiter entkoppeln", unterstreicht Prof. Robra. Die Vierte Regionalisierte Bevölkerungsprognose bis 2025 prognostiziere in den elf neuen Landkreisen und drei kreisfreien Städten Bevölkerungsrückgänge mit zwischen neun Prozent (Magdeburg) und 30 Prozent (LK Mansfeld-Südharz) insgesamt einen Rückgang um fast 500.000 Einwohner. "Die bereits vorhandenen Patientenwanderungen machen einmal mehr deutlich, wie wichtig es ist, die Struktur von Krankenhausleistungen stärker zu differenzieren. Die Krankenhausplanung des Landes und die Vertragspartner, die ihre Rahmenvorgaben umsetzen, sollten diese vorhandene Transparenz nutzen, um die bisherige statische Angebotsplanung zu einer dynamisierten Leistungsvergabe weiter zu entwickeln, die den nötigen Leistungsmix aus Sicht der zu versorgenden Bevölkerung konzipiert und auch zukünftig sicherstellt", unterstreicht Prof. Robra.

Für Dr. Wulf-Dietrich Leber, Geschäftsbereichsleiter Gesundheit des AOK-Bundesverbandes, ist insgesamt ein Umdenken notwendig. Es besteht Handlungsbedarf, weil die Länder sich aus der Krankenhausfinanzierung zurückziehen, die Krankenhäuser immer mehr ambulante Versorgungsaufgaben übernehmen und weil der stationäre Bereich nicht mehr weiter von der wettbewerblichen Neuordnung des Gesundheitswesens ausgenommen werden sollte. "Die planerische Funktion der Bundesländer sollte sich künftig weitestgehend auf die Notfallversorgung beschränken. Auch die Fördermittel sind darauf zu konzentrieren. Seine Vision: "Bei Krankenhausfällen, die nicht zur Notfallversorgung gehören, überwachen die Bundesländer - quasi als Verbraucherschutzbehörde - die Krankenkassen bezüglich der Einhaltung der bundesweiten Vorgaben zur Absicherung der Krankenhausleistungen", so Dr. Leber. Ähnlich wie in der Arzneimittelversorgung werden Rabattverträge und Qualitätsvereinbarungen zwischen Krankenhäusern und einzelnen Kassen möglich. Die Einführung eines solchen Wettbewerbs durch selektive Verträge im Bereich der Krankenhausleistungen sei gleichermaßen im Interesse von wirtschaftlichen Krankenkassen sowie effizienter Krankenhäuser.


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