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Pressemitteilungen der SBK - Betriebskrankenkassen
Analyse zeigt auf: SBK in der Spitzengruppe - Untersuchung im Auftrag des Magazins Focus Money – SBK mit Note „sehr gut“

München, 25. August 2010. Die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK gehört zu den
finanzstärksten gesetzlichen Krankenkassen Deutschlands. Das hat eine Untersuchung
im Auftrag des Magazins Focus Money ergeben.
Das Deutsche Finanz-Service Institut DFSI hat aktuell die Finanzkraft der gesetzlichen
Krankenkassen analysiert, die Ergebnisse wurden im Magazin Focus Money
veröffentlicht. Die SBK erhielt dabei mit vier weiteren Kassen die Note „sehr gut“ und rangiert in
der Gesamtbewertung auf Platz 4 in der Spitzengruppe der finanzstärksten Kassen
Deutschlands.
Im Bewertungsfeld „Transparenz“ steht die SBK sogar auf Platz eins gemeinsam mit zwei
weiteren Kassen. Hier lobten die neutralen Tester ausdrücklich, dass die SBK freiwillig nach
den strengen Regeln des Handelsgesetzbuches bilanziert, diese Bilanz von einem
Wirtschaftsprüfer untersuchen und bestätigen lässt und den Geschäftsbericht dann für
Jedermann im Internet zugänglich macht. „Gut, wer nichts zu verbergen hat“, heißt es dazu bei
Focus Money wörtlich.
Die unabhängigen Tester des DFSI hatten die Bereiche Substanzkraft, Stabilität und
Transparenz unter die Lupe genommen. So durchleuchteten sie die Geschäftszahlen der
getesteten Kassen auf ausreichende liquide Mittel, freies Vermögen und Rücklagen hin. Sie
verglichen, wie viel die Kassen jeweils für ihre Verwaltung ausgeben, ob sie eine transparente
Buchführung nach dem Handelsgesetzbuch praktizieren und die Ergebnisse veröffentlichen. In
den Test floss zudem ein, ob die Kassen auf Zusatzbeiträge verzichten und in welchen
Zeitraum sie das ihren Kunden auch zusichern können. Die SBK hat mittlerweile bekannt
gegeben, auch ins Jahr 2011 ohne Zusatzbeitrag zu gehen.
Für die Tests hatten die Experten des DFSI Fragebögen an alle gesetzlichen Krankenkassen in
Deutschland gesendet. Lediglich 13 füllten die Bögen vollständig aus und legten transparent
alle Zahlen offen – darunter natürlich auch die SBK.

SBK-Geschäftsbericht seit Anfang Juli für Jedermann einsehbar:
Die SBK erstellt ihre Bilanz nach den strengen Regeln des Handelsgesetzbuches, dies tun nur
wenige der großen gesetzlichen Krankenkassen. Gemäß § 77 Abs. 1a SGB IV muss die
Jahresrechnung einer Krankenkasse ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. Diese Formulierung orientiert sich nahezu
wörtlich am § 264 Abs. 2 HGB. Dabei bedeutet HGB unter anderem, in tatsächlicher Höhe
Rückstellungen für Zahlungsverpflichtungen in der Zukunft zu bilden.

In der weiteren Konsequenz lässt die SBK ihre Bücher auch unter Anwendung des HGB prüfen.
Gesetzliche Krankenkassen müssen den Jahresabschluss nach der Verordnung über das
Haushaltswesen in der Sozialversicherung (§ 31 SVHV) prüfen lassen. Die SBK überträgt
diese Prüfung einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer und lässt den Jahresabschluss freiwillig
nach den strengen Vorschriften des HGB prüfen. Hierfür erhält die SBK nicht nur die
Bestätigung nach § 31 SVHV, sondern ein Volltestat.


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