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Pressemitteilungen der AOK PLUS - Allgemeine Ortskrankenkassen
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Mutterschaftsgeld von der Kasse |
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Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben alle gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmerinnen. „Er besteht in den letzten sechs Wochen vor der Geburt, am Entbindungstag und in den ersten acht Wochen nach der Geburt“, so AOK-Sprecher Jürgen Frühauf. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten wird sogar für zwölf Wochen Mutterschaftsgeld ab dem Entbindungstag gezahlt. Bei einer vorzeitigen Entbindung gibt es außerdem auch Mutterschaftsgeld für die Zeitspanne, die zwischen dem errechneten und dem tatsächlichen Geburtstermin liegt.
„Das Mutterschaftsgeld von der Kasse beträgt täglich bis zu 13 Euro“, so Frühauf. Den Differenzbetrag zum Nettoverdienst gleicht der Arbeitgeber aus. Bei anderen Versicherten (Selbstständige oder Arbeitslosengeld-Bezieher) richtet sich das Mutterschaftsgeld nach der Höhe des Krankengeldes. Mehr Infos dazu gibt es bei allen Krankenkassen.
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Rund 2,7 Millionen Versicherte schenken Ihr Vertrauen der AOK PLUS. Damit ist die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen die sechstgrößte Krankenkasse in Deutschland. Als starke Solidargemeinschaft bieten wir unseren Mitgliedern umfassende Beratung zu allen Themen rund um die Gesundheit sowie Schutz und Sicherheit im Krankheitsfall.
Plusweit 146 Filialen mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten, das Service-Telefon und die persönlichen Ansprechpartner kennzeichnen uns als einen modernen Dienstleister.
Die AOK PLUS ist bundesweit das erste Unternehmen in der Versicherungsbranche, das die Auszeichnung "Gesundheitsschutz nach TÜV SÜD-Standard" erhalten hat.
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