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Pressemitteilungen der AOK PLUS - Allgemeine Ortskrankenkassen
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Wer haftet bei Arzneimittelschäden? |
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Die Haftung erfolgt nach dem patientenorientierten Arzneimittelgesetz. Das bedeutet; zunächst haftet die Firma, die das Arzneimittel in Deutschland in den Verkehr gebracht hat. Das muss nicht unbedingt die Herstellerfirma sein. Wenn Firmen Präparate in Lizenz produzieren, haftet die lizenzgebende Firma. Sollte ein Arzneimittel einen Schaden erzeugt haben, gibt es für den Patienten gegenüber den allgemeinen Haftungsregeln Beweiserleichterungen. Nicht der Patient wäre dann in der Beweispflicht, sondern das Unternehmen. Diese Haftung nach dem Arzneimittelgesetz gilt für alle zulassungspflichtigen Medikamente. Homöopathische Präparate und Ähnliches fallen nicht darunter. Hier gelten die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches.
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Rund 2,7 Millionen Versicherte schenken Ihr Vertrauen der AOK PLUS. Damit ist die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen die sechstgrößte Krankenkasse in Deutschland. Als starke Solidargemeinschaft bieten wir unseren Mitgliedern umfassende Beratung zu allen Themen rund um die Gesundheit sowie Schutz und Sicherheit im Krankheitsfall.
Plusweit 146 Filialen mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten, das Service-Telefon und die persönlichen Ansprechpartner kennzeichnen uns als einen modernen Dienstleister.
Die AOK PLUS ist bundesweit das erste Unternehmen in der Versicherungsbranche, das die Auszeichnung "Gesundheitsschutz nach TÜV SÜD-Standard" erhalten hat.
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