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Pressemitteilungen der AOK PLUS - Allgemeine Ortskrankenkassen
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Zahnarzt muss Heil- und Kostenplan kostenlos erstellen |
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Der Heil- und Kostenplan ist ein Kostenvoranschlag des Zahnarztes für geplanten Zahnersatz. Gesetzlich Versicherte müssen diesen zusammen mit dem Bonusheft vor der Behandlung bei ihrer Krankenkasse einreichen, um den Zuschuss der Kasse zu den Behandlungskosten ausrechnen zu lassen. Erst nach Genehmigung der Kasse darf die Behandlung beim Zahnarzt beginnen. „Die Erstellung des Heil- und Kostenplanes ist für gesetzlich Krankenversicherte kostenlos", so AOK-Pressesprecher Jürgen Frühauf.
Der Heil- und Kostenplan enthält den zahnärztlichen Befund, die geplante Versorgung sowie das Honorar des Zahnarztes und die Laborkosten. Inhalt ist ein Gebissschema, in welchem jeder Zahn mit einer zweistelligen Ziffer benannt wird. Durch bestimmte Kürzel, die auf dem Heil- und Kostenplan stehen, wird der Befund, die von den Kassen übernommene Regelversorgung und eventuell eine Therapieplanung für den einzelnen Zahn angegeben. Der Heil- und Kostenplan ist ein Vorschlag, d.h. die Kosten sind geschätzt und können sich im Lauf der Behandlung verändern. AOK-Versicherte können sich dazu beim Zahnmedizinischen Beratungsdienst der AOK PLUS unter 0361/ 6574 80450 individuell beraten lassen.
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Rund 2,7 Millionen Versicherte schenken Ihr Vertrauen der AOK PLUS. Damit ist die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen die sechstgrößte Krankenkasse in Deutschland. Als starke Solidargemeinschaft bieten wir unseren Mitgliedern umfassende Beratung zu allen Themen rund um die Gesundheit sowie Schutz und Sicherheit im Krankheitsfall.
Plusweit 146 Filialen mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten, das Service-Telefon und die persönlichen Ansprechpartner kennzeichnen uns als einen modernen Dienstleister.
Die AOK PLUS ist bundesweit das erste Unternehmen in der Versicherungsbranche, das die Auszeichnung "Gesundheitsschutz nach TÜV SÜD-Standard" erhalten hat.
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