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Jahresmeldung für Mini-Jobs nicht vergessen |
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Die Jahresentgeltmeldungen für das Jahr 2010 werden fällig. Spätestens am 16. April 2011 müssen die Bescheinigungen bei den Krankenkassen vorliegen. Arbeitgeber sollten daran denken, dass für versicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigungen, sogenannte Mini-Jobs, ebenfalls Jahresmeldungen erforderlich sind. Die Landesvertretung Bayern der Techniker Krankenkasse (TK) macht darauf aufmerksam, dass die Bescheinigungen für Minijobber nicht an die normalerweise zuständige Krankenkasse zu senden sind, sondern an die Minijob-Zentrale bei der Bundesknappschaft.
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