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Sonderkündigungsrecht: BKK HMR weist auf ablaufende Kündigungsfristen hin – Verwaltungsrat schließt Zusatzbeiträge für 2010 aus. |
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Gesetzlich Versicherten, die den Zusatzbeitrag sparen möchten, rät die BKK Herford Minden Ravensberg, sich zu beeilen. Bei vielen Krankenkassen läuft diesen Monat das Sonderkündigungsrecht aus. Die regionale Herforder Betriebskrankenkasse wird dagegen dieses Jahr keine Zusatzprämie erheben. Dies beschloß der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am Montag.
Sonderkündigungsrecht bei einem Zusatzbeitrag
Versicherten, die von einem Zusatzbeitrag betroffen sind, steht ein Sonderkündigungsrecht zu. In diesem Fall ist der Zusatzbeitrag nicht zu zahlen. Für Neukunden entfällt die 18-monatige Bindungsfrist an die gewählte Krankenkasse. Das Sonderkündigungsrecht ist bis zur erstmaligen Fälligkeit des Zusatzbeitrages auszuüben. Dies bedeutet: Die Kündigung muss der Kasse bis zum Ablauf des Tages der erstmaligen Fälligkeit vorliegen. Mitglieder, die von ihrem Sonderrecht Gebrauch machen, haben den Zusatzbeitrag nicht zu leisten.
Einzige Ausnahme: Hat ein Versicherter einen Wahltarif abgeschlossen, ist er gegebenenfalls drei Jahre an seine Krankenversicherung gebunden und kann das Sonderkündigungsrecht nicht in Anspruch nehmen. Die BKK HMR empfiehlt außerdem, schriftlich auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Interessierte können einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren unter www.bkk-hmr.de oder über die kostenlose Hotline 0800 0 227337.
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