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Baden-Württemberger Betriebskrankenkasse zahlt ihren Mitgliedern Geld zurück |
Die G&V Betriebskrankenkasse ist mit rund 600 Mitgliedern Deutschlands kleinste gesetzliche Krankenkasse. Seit dem 1. Oktober ist sie außerdem die erste Krankenkasse aus Baden-Württemberg, die es sich leisten kann, ihren Mitgliedern Geld zurückzuerstatten. Das Sozialministerium Baden-Württemberg genehmigte eine monatliche Ausschüttung von 6,00 Euro an die Mitglieder. Auf ein Jahr gerechnet entspricht dies immerhin 72,00 Euro. Davon profitieren können gesetzliche Krankenversicherte, die in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten. Die Neuregelung steht im Gegensatz zu den Warnungen großer Kassen vor kommenden Zusatzbeiträgen.
Bereits vom ersten Tag der Mitgliedschaft besteht Anspruch auf die Prämienauszahlung in Höhe von 6,00 Euro. „Erfahrungsgemäß sind es besonders junge Familien, die sich solche Sparmöglichkeiten nicht entgehen lassen“, betont Erhard Besch, stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender der G&V BKK. Er verweist zugleich darauf, dass die G&V BKK einen konsequenten Sparkurs beschreitet. Abgesehen von einer Geschäftsstelle in Metzingen werden die Kunden durchweg via Telefon und Internet betreut. Durch effiziente Strukturen erwirtschaftete die Kasse über viele Jahre ein Rücklagenpolster, das mit 100 Prozent der durchschnittlichen Monatsaugaben (monatliche Leistungsausgaben) weit höher ist als bei den meisten gesetzlichen Krankenkassen (i. d. R. 25 Prozent). Als besonders kleine Krankenkasse, die erst seit März für alle gesetzlich Krankenversicherten in Baden-Württemberg geöffnet ist, nimmt die G&V BKK so eine Sonderstel€lung im Wettbewerb ein.
Im Profil:
Die G&V BKK wurde am 01.12.1884 als Betriebskrankenkasse des Garnherstellers Gaenslen und Völter in Metzingen gegründet. Die Betreuung der Versicherten erfolgt durch die Geschäftsstelle in Metzingen und mit Unterstützung der mhplus BKK mit Sitz in Ludwigsburg. Gesetzlich Versicherte, die in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten, können sich bei der G&V BKK gesetzlich krankenversichern. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,9 Prozent. Dies entspricht dem geltenden Einheitsbeitragssatz aller gesetzlichen Krankenkassen. Seit 01.10.2009 erstattet die BKK ihren Mitgliedern monatlich 6,00 Euro.
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