Pressemitteilungen der AOK Baden-Württemberg - Allgemeine Ortskrankenkassen
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Jede dritte geprüfte Krankenhausrechnung fehlerhaft |
Eine Auswertung der AOK Baden-Württemberg hat ergeben, dass im Jahr 2008 von 100.000 geprüften Krankenhausrechnungen jede Dritte fehlerhaft war. 52 Millionen Euro mussten die Krankenhäuser deshalb an die AOK zurückzahlen. „Dies entspricht fast zwei Prozent unserer jährlichen Ausgaben für stationäre Leistungen“, sagt Dr. Rolf Hoberg, Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg. „Diese Summe zeigt, dass solche Prüfungen notwendig sind und eigentlich noch häufiger durchgeführt werden sollten.“ Eine gesetzlich festgelegte Strafgebühr für Krankenkassen erschwere dieses Bestreben jedoch unnötig.
Hoberg: „Lassen wir eine Krankenhausrechnung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) prüfen und führt diese Überprüfung nicht zu einer Minderung des Rechnungsbetrages, müssen wir eine Aufwandspauschale von 300 Euro an das Krankenhaus zahlen.“ So will es laut AOK eine Änderung des Krankenhausfinanzierungsreformgesetzes, die seit März 2009 gilt. Zuvor betrug die Aufwandspauschale 100 Euro.
Für „völlig unrealistisch und überzogen“ hält Dr. Hoberg diese Regelung. „Allein 2008 haben wir 3,3 Millionen Euro an Aufwandspauschalen an die Krankenhäuser zahlen müssen. Das waren rund sechs Prozent der Rückzahlungen, die wir durch die Prüfungen erhalten haben.“ Aufgrund der Erhöhung der Aufwandspauschale von 100 Euro auf 300 Euro rechnet die Gesundheitskasse für 2009 nun mit Ausgaben von weit über fünf Millionen Euro.
Der AOK-Chef kritisiert zudem, dass die derzeitige gesetzliche Regelung keinerlei Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den Krankenhäusern beinhaltet. Die Krankenkassen seien immer die Verlierer. Beispielsweise müsse die Aufwandspauschale auch dann gezahlt werden, wenn die Prüfung des MDK zu einer Rechnungserhöhung geführt habe und die Kasse dem Krankenhaus eine Nachzahlung leisten müsse.
„Die Krankenkassen werden dadurch unnötig finanziell belastet. Gleiches Recht für alle,“ sagt Hoberg und fordert deshalb eine Änderung des Krankenhausfinanzierungsreformgesetzes. „Sinnvoller wäre es beispielsweise, dass auch Krankenhäuser für falsche Abrechnungen eine zusätzliche Strafzahlung leisten müssen.“
Trotz dieser Mehrbelastungen wird die AOK Baden-Württemberg zukünftig die Prüfungen der Krankenhausrechnungen weiter ausbauen, „weil es notwendig und sinnvoll ist“, sagt Hoberg. Nach AOK-Angaben konnte bereits die Prüfquote von rund acht Prozent im Jahr 2006 auf über zehn Prozent im Jahr 2008 gesteigert werden.
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