Pressemitteilungen der AOK Baden-Württemberg - Allgemeine Ortskrankenkassen
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GESUNDHEITSMINISTER DANIEL BAHR SETZT AUF REGIONALITÄT |
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Gesundheitsminister Daniel Bahr setzt bei der hausärztlichen Versorgung in Deutschland auf mehr Vielfalt und Regionalität: Die Hausarzt- und Facharztverträge in Baden-Württemberg sind Vorreiter für neue, patientenorientierte Versorgungsstrukturen, sagte der Minister am Mittwoch (01.02.2012) anlässlich eines Besuches einer Hausarztpraxis in Stuttgart. Der Hausarztvertrag, den die AOK
mit dem Hausärzteverband und MEDI im Lande vor mehr als drei Jahren geschlossen hat, rückt den Hausarzt als Lotsen in den Mittelpunkt der ärztlichen Versorgung. Mittlerweile nehmen über einer Million Versicherte der AOK und mehr als 3.500 Hausärzte daran teil.
"Die Hausarztverträge in Baden-Württemberg sind die ‚Mutter der Hausarztverträge’ und damit Vorreiter für neue, patientenorientierte Versorgungsstrukturen", sagt Gesundheitsminister Daniel Bahr. "Wenn auch in anderen Regionen Ärzte und Kassen ihre Möglichkeiten zur
Vernetzung und Strukturierung der medizinischen Versorgung nutzen, kann eine Vielfalt von Versorgungsmodellen und Angeboten entstehen, die es Patientinnen und Patienten erlaubt, ihr Angebot frei zu wählen. Ich wünsche mir Vielfalt und Wettbewerb um Patienten und ihre Versorgung."
Dass allein durch alternative Versorgungswege und mehr Qualitäts-Wettbewerb langfristig die Versorgung von Patientinnen und Patienten verbessert werden kann, davon ist Dr. Christopher Hermann, Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, überzeugt. "Unser Ziel ist es, den Hausarztberuf attraktiver zu machen und so die Versorgung unserer Versicherten im Land dauerhaft zu sichern", erläutert Hermann. Dafür habe man bewusst als erste Krankenkasse alle gesetzlichen Möglichkeiten genutzt und mit dem AOK-Hausarztvertrag versorgungspolitisches Neuland betreten. Jetzt brauche es stabile rechtliche Rahmenbedingungen. Bundesweite Vorgaben, solche Verträge nur noch dann zu erlauben, wenn damit von vornherein Einsparungen
erfolgten, seien zu kurzsichtig: "Dies geht an der Praxis vorbei. Auch der AOK-Hausarztvertrag ist kein Sparvertrag. Es geht vielmehr darum, die vorhandenen Mittel zielgenauer einzusetzen und so bei gleichem Aufwand die Versorgung der Versicherten zu verbessern."
"Erreicht wird dies unter anderem durch bessere Rahmenbedingungen und strukturiertere Behandlungswege", erklärt Dr. Werner Baumgärtner, Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg. "Für mich entscheidend ist die Verknüpfung des Hausarztvertrages mit Facharztverträgen nach Paragraf 73c SGB V. Dadurch wird die Zusammenarbeit zwischen Haus- und Fachärzten verbessert. Nur so bleiben den Patienten unnötige Krankenhauseinweisungen oder Doppeluntersuchungen erspart." Die effizienteren Strukturen machten sich auch für die Haus- und Fachärzte bezahlt, z.B. in einem deutlich höheren, planbaren Honorar. Die wohnortnahe haus- und fachärztliche Versorgung werde gestärkt und bleibe den Patienten erhalten.
"Damit machen wir den Hausarztberuf besonders für junge Mediziner wieder attraktiv und treten gemeinsam mit unseren Partnern dem drohenden Hausärztemangel entgegen", sagt Dr. Berthold Dietsche, Vorsitzender des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg. "Besonders für unsere vielen älteren und teilweise multimorbiden Patienten ist der Hausarzt vor Ort ein unverzichtbarer Lotse in allen Krankheits- und Gesund-heitsfragen", so Dietsche weiter.
Das bestätigt auch Dr. Michael Körting, derzeit angestellter Allgemeinmediziner in einer ausarztpraxis in Stuttgart-Zuffenhausen, in der sich Gesundheitsminister Bahr von der Umsetzung des Hausarztvertrages überzeugte. "Durch Hausarztverträge wird unser Berufsbild deutlich aufgewertet: Ich habe vor allem wieder mehr Zeit für meine Patienten, und meine Funktion als zentraler Ansprechpartner in allen Gesundheitsfragen wird durch den Vertrag gestärkt. Ohne
funktionierenden Hausarztvertrag kann ich mir auch nicht vorstellen, eine Praxis zu übernehmen, weil die Planungssicherheit und das finanzielle Auskommen im KV-System einfach nicht gesichert sind."
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- Abendsprechstunde für Berufstätige nach Terminvereinbarung bis 20 Uhr.
- Wartezeit des Patienten ist nach Möglichkeit auf 30 Minuten begrenzt.
- Jährliche Gesundheitsuntersuchung „Check-up 35“ mit zusätzlichen Laborwerten.
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- Wartezeit des Patienten ist nach Möglichkeit auf 30 Minuten begrenzt.
- Mehr Beratungszeit, insbesondere für chronisch Kranke.
- Abendsprechstunde für Berufstätige nach Terminvereinbarung bis 20 Uhr.
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- Der Versicherte erhält reguläre Sprechstundentermine in der Regel zwei Wochen nach Anmeldung.
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- Viele rabattierte Arzneimittel sind zuzahlungsfrei.
Weitere Informationen sind unter folgendem Link abrufbar:
http://www.aok.de/baden-wuerttemberg/leistungen-service/facharztprogramm-132334.php
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