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Vereinbarung über eine Qualitätspartnerschaft zur Integrierten Versorgung chronisch suchtmittelabhängiger Menschen |
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Medizinischer Bereich: Suchterkrankungen
Ort/Region: Nordrhein-Westfalen
Partner: Rheinische Kliniken Bonn, niedergelassene Ärzte, niedergelassene Psychotherapeuten
Behandlungsmerkmale: Dieser Vertrag bietet eine koordinierte Betreuung an, die sich ausgehend von der Institutsambulanz der Rheinischen Kliniken Bonn innerhalb eines Netzwerkes von niedergelassenen Ärzten, Klinikärzten der LVR-Klinik Rheinische Landeskliniken Bonn, niedergelassenen Psychotherapeuten und im Bedarfsfall dem überörtlichen Sozialhilfeträger erbracht wird.
Dieser Vertrag ist geeignet für psychisch kranke Versicherte, insbesondere Versicherte, die an einer Alkoholkrankheit leiden . In einem ausführlichen Gespräch wird der Versicherte umfassend über die diagnostischen Ergebnisse sowie weitere notwendige Behandlungsschritte und Therapieelemente beraten.
Ein in der Institutsambulanz ansässiger Fallmanager organisiert und koordiniert die individuelle Behandlung und stellt sicher, dass der Versicherte auch nach einem eventuellen stationären Aufenthalt lückenlos in die ambulante Weiterbehandlung gelangt und über die ärztliche Behandlung hinaus persönlich betreut wird.
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